Worum geht es? Das Recht von zwei Menschen mit Behinderungen, zusammen ein Kind zu haben, steht in enger Verbindung mit der Frage, ob ein Kind bei ihren Eltern mit Behinderungen bleiben darf, oder ob es den Eltern abgenommen wird.
Punkt 4 der Stellungnahme befasst sich mit den Themen Behinderung und Elternschaft. Das sind zwei Themen, die sich aus Sicht vieler Menschen gegenseitig ausschließen.
Punkt 3 der Stellungnahme befasst sich mit der „nicht gelebten Sexualität von Menschen mit Behinderungen“. Denn leider ist Sexualität noch immer keine Selbstverständlichkeit im Leben von Menschen, die aufgrund fehlender Alternativen in Institutionen leben müssen.
Ihr wisst nun warum es so wichtig ist allen Menschen auf unserer Erde die Möglichkeit zu einem selbstbestimmten Leben zu ermöglichen. Diesmal befassen wir uns mit dem 2. Punkt der Stellungnahme – dem Recht auf Partnerschaft.
Worum geht es? Die Beseitigung der Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen. Hier im Speziellen in Fragen der Ehe, Familie, Elternschaft und Partnerschaft.