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UN-Monitoringausschuss: Recht auf Adoption

Punkt 6 der Stellungnahme widmet sich einer der zahlreichen Hürden, denen Menschen mit Behinderungen ausgesetzt sind – dem Recht auf Adoption. Denn auch hier sind es wieder vor allem Vorurteile und überkommene Bilder von Menschen mit Behinderungen, die immer wieder zu einer Diskriminierung im Bereich Familie führen.

Worum geht es? Auch hier sind es wieder vor allem Vorurteile und überkommene Bilder von Menschen mit Behinderungen, die immer wieder zu einer Diskriminierung im Bereich Familie führen.

Der Monitoringausschuss hat bereits in seiner Stellungnahme zum Adoptionsrechts-Änderungsgesetz 2013 vom 17.05.2013 herausgestellt, dass die Verwirklichung des Rechts auf Familie, inklusive dem Recht auf Adoption, zahlreiche Hürden für Menschen mit Behinderungen beinhaltet. Es sind vor allem einstellungsbedingte Barrieren, vor allem Vorurteile und überkommene Bilder von Menschen mit Behinderungen, die regelmäßig zu einer Diskriminierung im Bereich Familie führen.

Eine strukturelle Diskriminierung ergibt sich aus den fehlenden Unterstützungsleistungen innerhalb der Familie (z. B. fehlende Elternassistenz).

Deshalb sind die Forderungen an Bund, Länder und Ministerien die folgenden:

Handlungsempfehlungen: Adoption

An den Bund:

  • Festsetzung eines bundeseinheitlichen Rechtsanspruchs auf eine einkommensunabhängige, umfassende und bedarfsgerechte Persönliche Assistenz unter Einbeziehung aller Assistenzleistungen, die für die Versorgung und Betreuung von Kindern für alle Menschen mit Behinderungen unabhängig vom Ausmaß und Art der Beeinträchtigung benötigt werden
  • Bundeseinheitlicher Rechtsanspruch auf ein Persönliches Budget im Rahmen einer bundeseinheitlich gestalteten Möglichkeit zur Existenzsicherung
  • Bundeseinheitlicher Rechtsanspruch auf Unterstützung von Eltern mit Lernschwierigkeiten oder psychischen Beeinträchtigungen in Form einer Begleiteten Elternschaft
  • Abbau der einstellungsbedingten Barrieren, vor allem Vorurteile und überkommene Bilder von Menschen mit Behinderungen, die regelmäßig eine Adoption durch Menschen mit Behinderungen verhindern. Dies sollte sowohl allgemeine bewusstseinsbildende Maßnahmen, sowie auch Sensibilisierungsmaßnahmen für mit Adoption befassten öffentlichen Stellen umfassen.

An die Länder:

  • Umfassende und barrierefreie Aufklärung und Beratung
  • Bezogen auf Eltern mit Körper- und Sinnesbeeinträchtigungen:
    • österreichweit flächendeckende Informationsangebote und Unterstützungsmaßnahmen für gehörlose Eltern und Eltern mit Sehbehinderung oder
    • zufriedenstellende Kommunikation mit pädagogischen Fachkräften in Kindergärten und Schulen durch finanzierte Gebärdendolmetscherinnen bzw. Gebärdensprachdolmetscher für gehörlose Eltern
  • Abbau der einstellungsbedingten Barrieren, vor allem Vorurteile und überkommene Bilder von Menschen mit Behinderungen, die regelmäßig eine Adoption durch Menschen mit Behinderungen verhindern. Dies sollte sowohl allgemeine bewusstseinsbildende Maßnahmen, sowie auch Sensibilisierungsmaßnahmen für mit Adoption befassten öffentlichen Stellen umfassen.

Link: Familie und Partnerschaft – Visualisierung veröffentlicht | Monitoring­­Ausschuss.at (monitoringausschuss.at)

Foto/Video Credits: Adobe Stock / Gebärdenwelt.tv
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