Punkt 4 der Stellungnahme befasst sich mit den Themen Behinderung und Elternschaft. Das sind zwei Themen, die sich aus Sicht vieler Menschen gegenseitig ausschließen. Aber Menschen mit Behinderung werden genauso Eltern wie Menschen ohne Behinderung.
Worum geht es? Wenn sich zwei Menschen mit Behinderungen dazu entscheiden Kinder zu bekommen, kommen verschiedene Probleme auf sie zu. Diese müssen individuell gelöst werden.
Artikel 23 Absatz 2 S. 2 UN-BRK: „Die Vertragsstaaten unterstützen Menschen mit Behinderungen in angemessener Weise bei der Wahrnehmung ihrer elterlichen Verantwortung.“
Behinderung und Elternschaft sind zwei Themen, die sich aus Sicht vieler Menschen gegenseitig ausschließen. Das meist noch vorherrschende Bild vom geschlechtsneutralen, alleinstehenden und unselbstständigen Menschen mit Behinderungen, der nicht in der Lage ist, für Andere zu sorgen, steht für einen großen Teil der Bevölkerung im Widerspruch zum gängigen Mutter- bzw. Vaterbild des Versorgenden und der (meist weiblichen) Allroundmanagerin des Alltags. Allerdings werden Menschen mit Behinderungen ebenso Eltern wie Menschen ohne Behinderungen und leben gemeinsam mit ihren Kindern.
Entscheiden sich zwei Menschen mit Behinderungen, Kinder zu bekommen, kommen vielfältige Probleme auf sie zu, die individuell gelöst werden müssen. Angefangen von einer umfassenden und barrierefreien Aufklärung und Beratung bei der Entscheidungsfindung, ob überhaupt ein Kind gewollt ist und wie ein Kind betreut werden kann, weiter über unterstützende Maßnahmen der Versorgung und Förderung von Neugeborenen, Kleinkindern und Schulkindern bis hin zu den wachsenden Anforderungen durch Pubertät müssen Eltern in ihrer Elternrolle nach Bedarf unterstütz werden. Zu unterscheiden ist hierbei zwischen Menschen mit Lernschwierigkeiten und psycho-sozialen Behinderungen und Menschen mit Körper- oder Sinnesbehinderungen.
Was wollen wir? Anbei nun die Forderungen an Bund, Länder und Ministerien:
Handlungsempfehlungen: Elternschaft mit Behinderungen
An den Bund:
- Festsetzung eines bundeseinheitlichen Rechtsanspruchs auf eine einkommensunabhängige, umfassende und bedarfsgerechte Persönliche Assistenz unter Einbeziehung aller Assistenzleistungen, die für die Versorgung und Betreuung von Kindern für alle Menschen mit Behinderungen unabhängig vom Ausmaß und Art der Behinderungen benötigt werden
- Bundeseinheitlicher Rechtsanspruch auf ein Persönliches Budget im Rahmen einer bundeseinheitlich gestalteten Möglichkeit zur Existenzsicherung
- Bundeseinheitlicher Rechtsanspruch auf Unterstützung von Eltern mit Lernschwierigkeiten und psychosozialen Behinderungen in Form einer Begleiteten Elternschaft
An die Länder:
- Umfassende und barrierefreie Aufklärung und Beratung
- Bezogen auf Eltern mit Körper- und Sinnesbehinderungen:
- österreichweit flächendeckende Informationsangebote und Unterstützungsmaßnahmen für gehörlose Eltern und Eltern mit Sehbehinderung oder
- zufriedenstellende Kommunikation mit pädagogischen Fachkräften in Kindergärten und Schulen durch finanzierte Gebärdensprachdolmetscherinnen und Gebärdensprachdolmetscher für gehörlose Eltern