Der Monitoringausschuss kontrolliert, ob die Menschenrechtskonvention in Österreich eingehalten wird. Sein neuestes Ergebnis: Frauen mit Behinderung kommen in der Berichterstattung nur selten vor.
Frauen mit Behinderungen sind oft doppelt benachteiligt: einerseits als Frau, anderseits als Person mit Behinderung. Trotzdem sind sie in den Medien nur selten zu sehen. Eine Medienstudie hat gezeigt: Nur in jedem 3. Beitrag über Menschen mit Behinderungen kommen Frauen mit Behinderungen vor.
Somit werden Frauen mit Behinderung unsichtbar. Sie müssen sich mit spezifischen Problemen und Diskriminierungen auseinandersetzen – diese werden auch unsichtbar gemacht. Das widerspricht der UN-Behindertenrechtskonvention.
Menschen mit Behinderungen sind generell in Massenmedien und in Social-Media-Kanälen selten zu sehen. Laut Monitoringausschuss muss die gesellschaftliche Sichtweise auf Behinderung geändert werden. Dazu gehören Medien mit mehr Frauen mit Behinderung.