Skip to content

UN-Monitoringausschuss: Kindesabnahme

Punkt 5 der Stellungnahme widmet sich der Kindesabnahme.

Worum geht es? Das Recht von zwei Menschen mit Behinderungen, zusammen ein Kind zu haben, steht in enger Verbindung mit der Frage, ob ein Kind bei ihren Eltern mit Behinderungen bleiben darf, oder ob es den Eltern abgenommen wird.

Das Recht zweier Menschen mit Behinderungen, gemeinsam ein Kind zu haben, geht eng einher mit der Frage, ob ein Kind von Eltern mit Behinderungen in der Familie verbleiben darf, oder ob es den Eltern abgenommen wird.

Im Jahr 2016 waren in Österreich 13.646 Kinder und Jugendliche wegen Kindeswohlgefährdung fremduntergebracht (7.453 Jungen und 6.193 Mädchen). Insgesamt 8.423 Minderjährige leben in sozialpädagogischen Einrichtungen; 5.162 werden von Pflegeeltern betreut. Seit Inkrafttreten des B-KJHG 2013 und der Ausführungsgesetze der Länder nimmt zwar der Ausbau präventiver Hilfen zu, und es kommen ambulante Erziehungshilfen vermehrt zum Einsatz, dennoch ist die Zahl der Kinder und Jugendlichen in voller Erziehung im Jahr 2016 gegenüber 2015 insgesamt um fast 4 % angestiegen. Wie viele Kinder nicht mehr bei ihren Eltern mit Behinderungen leben, weil der Verbleib bei diesen dem Kindeswohl widerspräche, wird nicht extra ausgewiesen. Konkrete Zahlen für Kindesabnahmen wegen Behinderung der Eltern sind nicht vorhanden, dennoch lassen Berichte von Eltern mit Behinderungen den Rückschluss zu, dass es in dieser Personengruppe vermehrt zu Kindesabnahmen aufgrund der Behinderungen kommt.

Außerdem berichtet auch der Anwalt für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen, dass sich vermehrt Menschen mit Behinderten wegen Kindesabnahmen an ihn wenden.

Was wollen wir? Anbei nun die Forderungen an Bund, Länder und Ministerien:

Handlungsempfehlungen: Kindesabnahme

An den Bund:

  • Einführung eines österreichweiten Rechtsanspruchs auf Begleitete Elternschaft für Eltern mit Lernschwierigkeiten und psycho-sozialen Behinderungen
  • Bessere Vernetzung der Hilfssysteme und Absprachen der Behinderten- und Kinder- und Jugendhilfe
  • gesetzliche Verzahnung und verpflichtende sowie nachvollziehbare Absprachen der Behinderten- und Kinder- und Jugendhilfe
  • Sicherstellung der vorherigen Ausschöpfung aller Unterstützungsmaßnahmen vor Kindesabnahme im Interesse des Kindeswohls, Erstellen von Grundsätzen / Leitlinien zur Auslegung und Anwendung des Begriffs Kindeswohl
  • Sicherstellung einer ausführlichen Dokumentation des Verfahrensablaufes sowie erfolgloser weiterer Unterstützungsmaßnahmen und umfassende Darstellung der Kindeswohlerwägungen im Falle einer erfolgten Kindesabnahme
  • Verpflichtende und wiederkehrende Schulungen und Fortbildungen der beteiligten Personenkreise einschließlich Richterinnen und Richtern und Staatsanwältinnen und Staatsanwälten im Vollzug der Kindesabnahme hinsichtlich psychologischer Auswirkungen von Kindesabnahmen auf Kinder und Eltern
  • Verpflichtende und wiederkehrende Schulungen und Fortbildungen der beteiligten Personenkreise einschließlich Richterinnen und Richtern und Staatsanwältinnen und Staatsanwälten wegen möglicher Straftaten im Vollzug der Kindesabnahme hinsichtlich Auslegung des Kindeswohls und der rechtlichen Grundlagen einer Kindesabnahme
  • Verbesserung des Rechtsschutzes und zeitliche Verkürzung der Verfahren im Interesse des Kindes und des Kindeswohls
  • Entwicklung von Leitlinien und Standards für die regelmäßige Überprüfung der öffentlichen und privaten Einrichtungen und Evaluierung in alternativen Betreuungseinrichtungen zur Sicherstellung des Kindeswohls von Kindern, die außerhalb ihrer Herkunftsfamilie leben
  • Einheitliche Ausbildungsstandards für das Personal in der Kinder- und Jugendhilfe
  • Forschung zur Kindesabnahme, zum Kindeswohl und wissenschaftliche Begleitung im Zusammenhang mit Eltern und / oder Kindern mit Behinderungen

An die Länder:

  • Umfassende Aufklärung, Beratung und Unterstützung der Eltern bei Versorgung, Betreuung und Erziehung der Kinder

Link: Familie und Partnerschaft – Visualisierung veröffentlicht | Monitoring­­Ausschuss.at (monitoringausschuss.at)

Foto/Video Credits: Adobe Stock / Gebärdenwelt.tv
Beitrag teilen

Accessibility Toolbar