Zusammen mit dem ÖGLB war das Österreichische Institut für Menschenrechte Gastgeber bei der Tagung. Moderiert hat Institutsleiter Reinhard Klaushofer — er gibt uns einen kurzen Einblick in seine Arbeit und Menschenrechte in Österreich.
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Transkript:
[GW.tv]: Menschenrechte sind ein Grundstein der modernen Demokratie. Aber wer entscheidet, was tatsächlich als Menschenrecht gilt oder nicht?
[Reinhard Klaushofer]: Es ist im Grunde genommen die internationale Gemeinschaft, wenn wir von der internationalen Ebene sprechen. Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte war eine große Errungenschaft der UNO. In der Folge kann natürlich auch jeder Staat gewisse Rechte als Menschenrechte oder zumindest Grundrechte anerkennen. Als Wissenschaftler würden wir da differenzieren, erklären. Jeder Staat hat auch die Möglichkeit, Menschen fundamentale Rechte einzuräumen.
[GW.tv]: Welche Besonderheiten gibt es in Verbindung mit Gehörlosigkeit, gehörlosen Menschen und österreichischen Menschenrechten?
[Reinhard Klaushofer]: Es gibt insofern eine Besonderheit, weil gehörlose Menschen bzw. ihre Rechte durch zahlreiche internationale Dokumente geschützt sind bzw. man sich ihrer annimmt. In Österreich ist die Besonderheit, dass es zumindest den Artikel 8 der österreichischen Bundesverfassung gibt, in dem die Gebärdensprache als Sprache anerkannt wird. Allerdings muss man dazu sagen, wenn man über die weiteren Konsequenzen nachdenkt, dass dies mit Einschränkungen geschieht. Aber dennoch ist es eine Besonderheit, wenn man so will.
[GW.tv]: Nehmen wir ein konkretes Beispiel: Sprachliche Deprivation. Das ist ein großes Thema, vor allem in der Bildung für gehörlose Menschen. Welche Möglichkeiten gibt es, das Menschenrecht hier wirklich einzufordern?
[Reinhard Klaushofer]: Es ist für die Gebärdensprache genauso schwierig wie für andere Bereiche des Menschenrechtsschutzes. Zwischen dem, was auf einem – und ich sage das jetzt bewusst so provokant – Papier ein Anspruch besteht, und dem, dass man es dann einklagen kann, über Rechtsschutz-Wege und Gerichtswege, besteht oft ein großer Unterschied und eine große Lücke. Da ist es eine Mischung aus der Entwicklung des Rechts selbst und der gesellschaftlichen Entwicklung, die immer näher an einen Idealzustand herankommt.
Aber wir müssen nicht weiter uns darüber unterhalten und Tag für Tag aufstehen, wenn es den schon gäbe. Das ist unsere Zielsetzung.
[GW.tv]: Gibt es schon konkrete Ziele? Was sind die nächsten Schritte in der Erweiterung der Menschenrechte?
[Reinhard Klaushofer]: Von der Erweiterung: Wir haben eigentlich einen Katalog an Menschenrechten, der im Grunde genommen sehr vieles abdeckt. Ich glaube, es geht gar nicht so sehr darum, diesen Katalog zu erweitern, sondern vielmehr darum, möglichst viele dieser Ansprüche in unserer Gesellschaft und das staatsrechtliche Leben zu bringen. Wir müssen nicht so sehr von den Katalogen sprechen, sondern mehr vom wirklichen Leben in diesem Zusammenhang.