Lerne ÖGS mit uns! Heute lernen wir über den Monitoringausschuss und seine wichtigen Aufgaben.
Ausschuss: Eine kleine Gruppe von Expert*innen, die ein spezifisches Thema beobachten und analysieren.
Behindertenrechtskonvention: Offiziell die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Ein internationaler Vertrag um die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu fördern und zu schützen. Österreich hat den Vertrag 2008 unterschrieben und ist damit verpflichtet, diese Forderungen einzuhalten.
Monitoringausschuss: Ein unabhängiger Ausschuss zur Einhaltung der Behindertenrechtskonvention. Der Monitoringausschuss kontrolliert, ob die Forderungen tatsächlich durch den Staat durchgesetzt werden. Er bespricht aktuelle Problemlagen und gibt Stellungnahmen dazu ab. Neue Gesetzesentwürfe werden auch überprüft.