Als gehörlose Person ist man eventuell von der ORF-Haushaltsabgabe befreit. Heute erklären wir, wann eine Befreiung möglich ist und wie man einen Antrag stellt.
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Seit 1.1.2024 muss jeder Haushalt einen ORF-Beitrag zahlen, unabhängig davon, ob man ein Empfangsgerät hat oder nicht. Dieser Beitrag heißt Haushaltsabgabe und beträgt zwischen € 15,30 und € 20,00 im Monat, je nach Bundesland. Wie bei den alten GIS-Gebühren ist es noch möglich, eine Befreiung aufgrund der Gehörlosigkeit zu beantragen. Diese Befreiung ist an zwei Bedingungen geknüpft, nämlich Gehörlosigkeit/Schwerhörigkeit und Netto-Haushaltseinkommen.
Die erste Bedingung ist einfach erklärt: Man muss einen Hörverlust von mindestens 50 % nachweisen können. Eine zweite Bedingung ist das Einkommen von allen Personen im Haushalt. Wenn das Netto-Einkommen unter einer bestimmten Grenze liegt, ist eine Befreiung möglich. Diese Grenze bezieht sich auf den ganzen Haushalt. Wenn nur eine Person im Haushalt lebt, liegt diese Grenze bei € 1,364,12. Für zwei Personen ist die Grenze € 2,152,04. Mit jeder weiteren Person wird diese Grenze um € 210,48 erhöht. Wichtig: Die Mietkosten werden vom Netto-Einkommen abgezogen! Mietkosten beinhalten Betriebskosten, aber Gas und Strom gehören nicht dazu. Bei einem Eigenheim oder Eigentums-Wohnung wird ein Pauschalbetrag von € 140,00 abgezogen. Außergewöhnliche Belastungen und 24-Stunden-Betreuung werden auch berücksichtigt. Auf der Homepage des ORF-Beitrags Service gibt es einen Befreiungs-Rechner, womit du eine Vorberechnung machen kannst.
Wie stellt man diesen Antrag? Auf der Webseite sowie beim Gemeindeamt bekommt man das Antragsformular. Der Antrag und alle Dokumente können online, per Post, oder persönlich im Büro abgegeben werden. Welche Dokumente sind noch notwendig?
- Antragsformular
- Meldezettel
- Einkommensnachweis für alle Quellen (z.B. Gehalt, Sozialhilfe, Pflegegeld, AMS, Pension, usw.)
- Fachärztliches Attest über die Gehörlosigkeit oder Schwerhörigkeit
- Aufschlüsselung der Miete inklusiver Betriebskosten. Das kann man auch bei der Hausverwaltung beantragen.
Laut Beitragsservice dauert die Bearbeitung mindestens 10 Wochen. Während der Bearbeitungszeit gibt es einen Zahl- und Mahnstopp. Beim Beitrags Service kann man auch weitere Zuschüsse bzw. Befreiungen beantragen, wie z.B. einen Fernsprechentgelt-Zuschuss für Telefone oder eine Befreiung der Erneuerbaren-Förderkosten (EAG-Kosten).