Bildungsminister Polaschek hat eine Verordnung zu neuen Lehrplänen angekündigt. Unter anderem gibt es damit fixe Pläne für den ÖGS-Lehrplan schon ab dem kommenden Schuljahr. Eine Anmeldung wird aber erst frühestens für das Schuljahr 2025/26 möglich sein.
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Nach jahrelangen Forderungen wurde heuer den ersten ÖGS-Lehrplan in Österreich entwickelt. Die Begutachtungsphase ist vorbei und die Gesetzesänderungen vom Bildungsminister Polaschek verordnet.Wir fassen euch die wichtigsten Neuigkeiten mal zusammen. Wichtig ist, es gibt 2 ÖGS-Lehrpläne: Einen Lernplanzusatz für den Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation für die 1.-8. Schulstufen und einen eigenen Lernplan für die Allgemeinbildenden Höheren Schulen (AHS). Der AHS-Lehrplan unterscheidet zwischen Schüler:innen mit und ohne ÖGS-Vorkenntnissen. Mit der Verordnung werden diese Lehrpläne bereits im kommenden Schuljahr 2024/25 eingeführt, aber einige Teile werden nur stufenweise eingeführt bzw. ist eine Vorbereitungs- und Ausbildungszeit für Lehrkräfte inkludiert. Viele Medien haben z.B. berichtet, dass es ÖGS als Maturafach, als zweite lebende Fremdsprache, oder als Ersatz für Latein und Griechisch im nächsten Jahr geben wird. Dies ist aber nicht der Fall, denn die konkrete Umsetzung wird später passieren. Das heißt konkret: Der Lernplanzusatz ab der Pflichtschule wird erst im Schuljahr 2025/26 umgesetzt, der AHS-Lehrplan erst 2026/27. Beide Lehrpläne sind aufbauend, also ist eine Anmeldung nur für die 1. bzw. 5. Klassen möglich. Ein Quereinstieg ist in der Regel nicht möglich.
Für die AHS gibt es also sozusagen 2 Lehrpläne, einmal für Kinder mit ÖGS-Vorkenntnisse und einmal für Kinder ohne. Diese Lehrpläne heißen ÖGS I und ÖGS II. Der AHS-Lehrplan, bzw. die zwei Lehrpläne, werden erst im übernächsten Jahr und nur beginnend mit der 5. Klasse eingeführt. Also ÖGS als zweite lebende Fremdsprache werden nur Kinder, die die 5. Klasse im Schuljahr 2026/27 beginnen, wählen können. Somit gibt es erst 2030 die erste ÖGS-Maturaprüfung. Sobald es verlässliche neue Informationen dazu gibt, wirst du es hier oder auf der Seite vom ÖGLB erfahren.
Mehr Informationen dazu: ÖGLB