Recherchen von andererseits und DOSSIER haben ergeben, dass 75 % der österreichischen Medien mussten 2020 die Ausgleichstaxe zahlen. Insgesamt haben nur 5 Medienhäuser die Beschäftigungspflicht erfüllt. Bei den Hilfsorganisationen ist die Lage nicht sonderlich besser. Warum?
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Österreich hat eine diverse Vielfalt von Medienangeboten. Leider wird diese Diversität bei Menschen mit Behinderungen nicht gelebt: Als Andererseits und Dossier die Daten von 20 Medien vom Jahr 2020 angeschaut haben, haben nur 5 Medien die Beschäftigungspflicht erfüllt. Damit fehlt diese wichtige Sichtweise in der Berichterstattung. Auf der Grafik sieht man, dass 4 Medienhäuser sogar keine einzige Person mit einer begünstigten Behinderung angestellt haben, und zwar Österreich, Red Bull Media, Profil und Falter. Positive Beispiele sind hingegen das NÖ Pressehaus, Kronehit, ORF und Kurier. Spitzenreiter ist das VGN Medien Holding, die sogar 3-Mal so viele Personen mit Behinderungen angestellt hat, als gesetzlich notwendig wäre.
Eine ähnliche Situation ist bei den Hilfsorganisationen zu sehen: Nur die Caritas erfüllt die Beschäftigungspflicht. Im Gegensatz zu den Medien fehlt hier der Willen dazu aber nicht. Laut dem Roten Kreuz und der Volkshilfe würden sie gerne mehr Personen mit Behinderungen anstellen, nur schließen die körperlichen Arbeitsbedingungen viele Personen aus, wie. z.B. in der Rettung oder in der mobilen Pflege.
Originaltexte zur Ausgleichstaxe und Beschäftigungspflicht auf Andererseits