Im Juli 2023 hat die Generalversammlung der World Federation of the Deaf eine Erklärung über die Rechte gehörloser Kinder veröffentlicht. Diese Erklärung enthält 10 Artikel. Zu jedem dieser Artikel hat sich GeKi einen kurzen Sketch, zur Veranschaulichung, überlegt. Der ÖGLB übersetzte die Artikel in Deutsch und Österreichische Gebärdensprache.
In diesem Video findest du alle Videos zu der Erklärung über die Rechte gehörloser Kinder.
*Alternativlink zum Video: YouTube
- Artikel 1: Alle gehörlosen Kinder sind wie alle Menschen frei und gleich an Würde und Rechten geboren.
- Artikel 2: Alle gehörlosen Kinder haben das Recht auf eine Gebärdensprache. Die nationalen Gebärdensprachen sind die einzigen Sprachen, die gehörlosen Kinder von Geburt an uneingeschränkt zugänglich sind.
- Artikel 3: Das Recht gehörloser Kinder auf ihre nationalen Gebärdensprachen darf nicht eingeschränkt werden.
- Artikel 4: Allen Eltern, Bezugspersonen und Familienmitgliedern gehörloser Kinder muss kostenloser Unterricht in deren nationalen Gebärdensprachen gewährt werden.
- Artikel 5: Alle gehörlosen Kinder haben das Recht auf eine hochwertige, inklusive, mehrsprachige Bildung in ihren nationalen Gebärdensprachen und in den nationalen Schriftsprachen.
- Artikel 6: Alle gehörlosen Kinder haben das Recht, die sprachliche Identität und Kultur der Gehörlosengemeinschaft zu erlernen.
- Artikel 7: Alle gehörlosen Kinder haben das Recht auf Schutz vor sprachlicher Deprivation. Wenn nicht alle gehörlosen Kinder Zugang zu den nationalen Gebärdensprachen haben, stellt dies eine Diskriminierung dar. [3]
- Artikel 8: Alle gehörlosen Kinder haben ein Recht auf Vorbilder, die die nationale Gebärdensprache fließend beherrschen, einschließlich Lehrkräfte im Bildungswesen.
- Artikel 9: Alle gehörlosen Kinder haben das Recht, ihre Meinung zu allen sie berührenden Angelegenheiten frei zu äußern.
- Artikel 10: Alle oben genannten Erklärungen müssen sofort und ohne Verzögerung für alle gehörlosen Kinder umgesetzt werden.
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