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Artikel 2 – Recht auf Gebärdensprache

Das Recht auf die regionale Gebärdensprache bildet den Kern von der Erklärung über die Rechte gehörloser Kinder. Wir haben den Artikel in ÖGS übersetzt und für dich anschaulich gemacht.
Artikel 2: Alle gehörlosen Kinder haben das Recht auf eine Gebärdensprache. Die nationalen Gebärdensprachen sind die einzigen Sprachen, die gehörlosen Kinder von Geburt an uneingeschränkt zugänglich sind.

 

*Alternativlink zum Video: YouTube

 

Links:

WFD -Declaration on the Rights of Deaf Children

ÖGLB – Deklaration über die Rechte gehörloser Kinder

Foto/Video Credits: WFD / Gebärdenwelt.tv
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