20 Jahre ÖGS in der Verfassung – ein Grund zum Feiern. Doch bei der Umsetzung fehlt noch viel. Deshalb startete der ÖGLB das Projekt „20 Jahre – 20 Forderungen“. Die Community stellt die Forderungen vor.
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Die 20 Forderungen
- Ich fordere die flächendeckende Einführung bilingualer Bildung in ÖGS und Deutsch für schwerhörige, gehörlose und CODA-Kinder. Jedes Kind hat das Recht auf Bildung in seiner Muttersprache – auch in Österreich.
- Ich fordere die gesetzliche Verankerung der ÖGS als Unterrichtssprache in allen Schularten und -stufen. Die Anerkennung der ÖGS in der Verfassung muss sich im Bildungssystem widerspiegeln.
- Ich fordere die Ausbildung und den Einsatz von gehörlosen Pädagog:innen in Kindergärten und Schulen, vor allem die Ausbildung gehörloser Native Signer Pädagog:innen im Fach ÖGS. Kinder haben ein Recht auf Vorbilder, die ihre Sprache und Kultur teilen.
- Ich fordere die Bereitstellung von ÖGS-Kursen für Eltern und Familienangehörige gehörloser Kinder. Familien haben das Recht auf barrierefreie Kommunikation.
- Ich fordere den rechtlich garantierten Zugang zur Gebärdensprache ab Geburt. Frühe Sprache bedeutet gleiche Chancen von Anfang an.
- Ich fordere eine barrierefreie Arbeitswelt und echte Chancengleichheit für gehörlose Personen. Zugang zu Informationen, Kommunikation auf Augenhöhe und faire Arbeitsbedingungen müssen selbstverständlich sein.
- Ich fordere eine zentrale digitale Plattform mit Lehr,- Lern- und Informationsmaterialien in ÖGS. Gehörlose Menschen haben ein Recht auf modernen und 2 barrierefreien Zugang zu Bildung.
- Ich fordere die Integration von ÖGS in die Ausbildung aller Lehrkräfte. Schwerhörige, gehörlose und taubblinde Schüler:innen haben das Recht auf kompetente Lehrkräfte.
- Ich fordere die österreichweite Einrichtung von ÖGS-Schwerpunktschulen im Umkreis von 25 km für gebärdensprachige, gehörlose und CODA-Kinder. Bildung muss wohnortnah und barrierefrei zugänglich sein.
- Ich fordere die gesetzliche Verpflichtung zur Bereitstellung von tauben und hörenden ÖGS-Dolmetscher:innen und ÖGS-Übersetzer:innen in allen Bereichen des öffentlichen Lebens. Das Recht auf barrierefreie Kommunikation darf nicht verhandelbar sein.
- Ich fordere die Bereitstellung von ÖGS-Dolmetscher:innen, ÖGS kompetentem Lehrpersonal und barrierefreiem Zugang wie ÖGS-Dolmetschungen in allen Ausbildungsstätten. Berufliche Bildung muss inklusiv gestaltet sein.
- Ich fordere die Förderung von Deaf Studies inklusive einer Professur für gehörlose Wissenschaftler:innen („Deaf Lead“). Sprachenvielfalt braucht wissenschaftliche Anerkennung und Unterstützung.
- Ich fordere die Bereitstellung von barrierefreien Freizeit-, Sport- und Kulturangeboten für gehörlose Menschen sowie die Förderung gehörloser Künstler:innen und Performer:innen. Freizeit, Sport und Kultur müssen für alle zugänglich sein.
- Ich fordere die Einrichtung von Notrufsystemen, die in ÖGS zugänglich sind. Ich fordere auch explizit die Nachrüstung der Notrufsysteme in Aufzügen. In Notsituationen zählt jede Sekunde – und jede Sprache!
- Ich fordere die Bereitstellung von barrierefreien politischen Informations- und Beteiligungsmöglichkeiten in ÖGS. Demokratie gilt für alle – nicht nur für hörende Personen.
- Ich fordere, dass die Empfehlungen der UN und vom Monitoringausschuss umgesetzt werden. Die Vorschläge von Expert:innen müssen anerkannt und durchgeführt werden.
- Ich fordere, dass es in jedem Bundesland eine Ambulanz für gehörlose Menschen gibt. Außerdem sollen Ärztinnen, Ärzte und anderes Gesundheitspersonal in Österreichischer Gebärdensprache (ÖGS) geschult werden. Jeder Mensch hat das Recht auf Gesundheit – ohne Sprachbarrieren.
- Ich fordere barrierefreien Zugang zu digitalen Angeboten in ÖGS – von e-Government bis Streaming. Digitale Barrierefreiheit ist ein Grundrecht im 21. Jahrhundert.
- Ich fordere die strukturelle Förderung von Selbstvertretungsorganisationen gehörloser Personen und die konsequente Umsetzung des Deaf Lead-Ansatzes. Nur wir selbst wissen, was wir brauchen – echte Teilhabe braucht Mitbestimmung.
- Ich fordere die vollständige Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Bezug auf Gebärdensprache und die Rechte gehörloser Menschen. Unsere Rechte sind international anerkannt – auch Österreich muss sie erfüllen.
