Gehörlosengemeinschaften und Minderheitenrechte auf EU-Ebene. Deutsche Zusammenfassung des EUD-Positionspapiers
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Am 22. April 2026 veröffentlichte die European Union of the Deaf (EUD) ein neues, sehr spannendes Positionspapier. Es trägt den Titel „Gehörlosengemeinschaften und Minderheitenrechte auf EU-Ebene“. Da der Text auf Englisch veröffentlicht wurde, haben wir ihn für euch auf Deutsch und in ÖGS zusammengefasst. Ihr findet die Zusammenfassungen sowie den Link zum Original-Positionspapier auf der ÖGLB-Homepage. Worum geht es in dem Positionspapier? Die EUD vertritt die Position, dass gehörlose Menschen in Europa nicht nur als Menschen mit Behinderungen betrachtet werden dürfen, sondern zugleich als Angehörige sprachlicher und kultureller Minderheiten, die durch ihre nationalen Gebärdensprachen und ihre gemeinsame Kultur verbunden sind.Bisher behandelt die EU Gehörlosigkeit jedoch überwiegend aus der Perspektive von Behinderung und Barrierefreiheit. Das Positionspapier argumentiert, dass sich aus dem EU-Recht und internationalen Menschenrechtsverträgen eine rechtliche und politische Verpflichtung ergibt, Gehörlosengemeinschaften auch als sprachliche und kulturelle Minderheiten anzuerkennen. Die bisherigen Behindertenrechte bleiben wichtig, reichen jedoch allein nicht aus,
um die sprachlichen und kulturellen Rechte gehörloser Menschen umfassend zu schützen.
Die EUD beschreibt die doppelte Stellung gehörloser Menschen: einerseits als Menschen mit Behinderungen und andererseits als Angehörige sprachlicher und kultureller Minderheiten. Diese Situation wird im Positionspapier als „Deaf Duality Paradox“ beschrieben. Die EU konzentriert sich bislang fast ausschließlich auf den ersten Aspekt und vernachlässigt den zweiten. Die EUD betont ausdrücklich, dass die Anerkennung als sprachliche und kulturelle Minderheit die Behindertenrechte nicht ersetzen, sondern sinnvoll ergänzen soll. Beide Rechtsrahmen sollen gleichzeitig und ohne hierarchische Abstufung gelten.
Das Positionspapier verweist auf mehrere internationale Rechtsinstrumente, die den Schutz sprachlicher Minderheiten unterstützen, zum Beispiel auf:
- Artikel 27 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte,
- Artikel 30 der UN-Kinderrechtskonvention,
- Artikel 15 des Internationalen Pakts über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte,
- die UN-Erklärung über die Rechte von Angehörigen nationaler oder ethnischer, religiöser und sprachlicher Minderheiten aus dem Jahr 1992, die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK).
Nach Auffassung der EUD erkennen verschiedene UN-Gremien gehörlose Gemeinschaften zunehmend ausdrücklich als sprachliche Minderheiten an. Die Probleme laut EUD im aktuellen EU-System: Nach Auffassung der EUD verfügt die EU bereits über ausreichend rechtliche Grundlagen. Es fehle nicht grundsätzlich an Zuständigkeiten, sondern an der konsequenten Anwendung und Umsetzung dieser Rechte.
- Minderheitenrechte gehörloser Menschen werden auf EU-Ebene nicht ausreichend berücksichtigt.
- Nationale Gebärdensprachen werden nicht als offizielle EU-Sprachen anerkannt.
- Die politische Beteiligung gehörloser Bürgerinnen und Bürger ist eingeschränkt. Kulturelle und sprachliche Aspekte werden in vielen EU-Programmen übersehen.
Ein Beispiel:
Besonders kritisiert wird die seit Jahren ungelöste Petition 1056/2016. Diese betrifft das Recht gehörloser Bürgerinnen und Bürger, Petitionen an das Europäische Parlament in ihrer eigenen nationalen Gebärdensprache einzureichen – und zwar unabhängig von einer schriftlichen Fassung in einer der 24 offiziellen EU-Sprachen. Laut EUD wartet diese Forderung bereits seit fast zehn Jahren auf eine Lösung.
Forderungen der EUD an die europäischen Institutionen
Die EUD formuliert in ihrem Positionspapier zahlreiche konkrete Forderungen an die europäischen Institutionen:
Europäisches Parlament
- Lösung der Petition 1056/2016.
- Möglichkeit zur Einreichung von Petitionen in allen 29 nationalen Gebärdensprachen der EU mit dem gleichen rechtlichen Stellenwert wie schriftliche Einreichungen.
- Systematische Bereitstellung von Gebärdensprachdolmetschung bei parlamentarischen Verfahren – insbesondere in International Sign und in den nationalen Gebärdensprachen des jeweiligen Landes, das den EU-Ratsvorsitz innehat.
Europäische Kommission
- Offizielle Anerkennung gehörloser Gemeinschaften als kulturelle und sprachliche Minderheiten
- Berücksichtigung von Minderheitenrechten in EU-Förderprogrammen.
- Von Beginn an gebärdensprachlich zugängliche öffentliche Konsultationen einschließlich der Möglichkeit, Beiträge als Gebärdensprachvideo einzureichen.
- Entwicklung einer zentralen europäischen Initiative für den Europäischen Tag der Gebärdensprachen am 17. Juni.
- Einrichtung eines Koordinierungsmechanismus für Minderheitenfragen, der auch sprachliche Minderheiten und Gebärdensprachgemeinschaften ausdrücklich einschließt.
Rat der Europäischen Union
- Anerkennung gehörloser Gemeinschaften als sprachliche und kulturelle Minderheiten.
- Unterstützung eines EU-Beitritts zum Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten (FCNM).
- Unterstützung eines EU-Beitritts zur Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen (ECRML).
- Forderung nach gesetzlicher Anerkennung der 29 nationalen Gebärdensprachen als offizielle EU-Sprachen
Schlussfolgerung
Die EUD fordert einen Perspektivwechsel: Gehörlose Menschen sollen nicht ausschließlich als Menschen mit Behinderungen betrachtet werden, sondern gleichzeitig als Angehörige sprachlicher und kultureller Minderheiten sowie als Träger:innen eigenständiger Sprachen und Kulturen. Die EUD sieht dafür bereits ausreichende rechtliche Grundlagen im EU-Recht und in internationalen Menschenrechtsverträgen. Ziel ist die vollständige Anerkennung der Gebärdensprachgemeinschaften Europas als sprachliche und kulturelle Minderheiten mit entsprechenden Rechten. Die Anerkennung als sprachliche und kulturelle Minderheit soll die bestehenden Behindertenrechte nicht ersetzen, sondern ergänzen und stärken.
