Zusammen mit dem Projekt XTension erklären wir die Begriffe des Arbeitsrechts einfach! Heute gibt es alle Informationen zum Kollektivvertrag.
Kollektivvertrag – abgekürzt KV, was beinhaltet ein KV? Kollektivverträge sind schriftliche Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber (Chef) und Arbeitnehmer*innen (Mitarbeiter). Es gibt unterschiedliche Kollektivverträge für die verschiedenen Gewerbe und Bereiche.
Für den Abschluss der Kollektivverträge sind die Sozialpartner zuständig. Interessen des Dienstgebers (Chef) werden durch die Wirtschaftskammer vertreten. Dienstnehmer*innen Interessen werden durch Fach-Gewerkschaften vertreten. (z.B.: Metallgewerkschaft).
Fachgewerkschaften gehören zum österreichischen Gewerkschaftsbund.
Welche Bereiche regelt der Kollektivvertrag?
Der Kollektivvertrag regelt bestimmte Bereiche. Zum Beispiel: Arbeitszeit, Mindestlohn, Überstunden-Regelung, Kündigungszeiten sowie Urlaubs- und Weihnachtsgeld.
Tipp: Wenn du weißt, welchen Kollektivvertrag du bekommst, kannst du im Internet bei der zugehörigen Lohntabelle nachschauen z.B.: BAGS Kollektivvertrag Gehaltstabelle…. Gibt es keinen Kollektivvertrag dann gelten arbeitsrechtliche Spezialgesetze.