Solange die Schuld einer Person nicht bewiesen ist, gilt die Unschuldsvermutung. Ö3-Reporter Thomas Wunderlich hat sich das genauer angesehen.
Die Unschuldsvermutung ist in den wichtigsten internationalen Abkommen festgeschrieben. Etwa im Artikel 6 Abs. 2 der europäischen Menschenrechtskonvention. Darin steht: Jede Person, die einer Straftat angeklagt ist, gilt bis zum gesetzlichen Beweis ihrer Schuld als unschuldig. Das gilt für uns alle. Egal ob Bundeskanzler, Rockstar oder Fußballprofi. Das heißt, kein Tatverdächtiger muss die Unschuld beweisen. Ganz im Gegenteil. Die anderen, also die Strafverfolger, müssen die Tat nachweisen. Die Unschuldsvermutung gilt als Grundpfeiler im Strafrecht. Das Prinzip, das jemand als unschuldig gilt, solange seine Schuld nicht bewiesen ist, ist richtig und wichtig. Bedeutet aber nicht, dass an den geäußerten Vorwürfen nichts dran ist.