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Tipps für den Lohnsteuerausgleich

Mit diesen Tipps holst du dir das meiste Geld von dem Lohnsteuerausgleich zurück!

 

Der Lohnsteuerausgleich ist gar nicht so kompliziert, wie man es sich vorstellt. Allerdings gibt es einige Tipps und Sonderfälle, die man bei der Abgabe beachten soll. Viele Boni, wie z.B. der Teuerungsausgleich, werden automatisch mit dem Lohnsteuerausgleich ausgezahlt. Wir haben einige Tipps für dich rausgesucht:

 

Allgemein:

  1. Fülle den Lohnsteuerausgleich selbst aus! Es dauert nicht lange und man bekommt laut Finanzamt generell viel mehr zurück.
  2. Passend dazu, verwende den Online-Assistenten nicht! Er übernimmt manchmal Daten aus dem Vorjahr, die eventuell veraltet sind.
  3. Steuerberatungskosten sind immer abschreibbar.
  4. Durch sogenannte Absetzbeträge muss man über das ganze Jahr weniger Steuer zahlen. Diese Steuern wurden vom Gehalt aber bereits abgezogen und werden beim Lohnsteuerausgleich dann zurückbezahlt. Man muss sie nur im Formular angeben, falls sie zutreffen! Die wichtigsten sind:
  5. Familienbonus, wenn du Familienbeihilfe oder Unterhalt beziehst,
  6. Unterhalt oder Alimente bezahlst,
  7. Spenden oder Kirchenbeiträge zahlst
  8. Alleinerziehend und Alleinverdienend bist
  9. Mit der Homeoffice-Pauschale wird für jeden Tag € 3 abgeschrieben. Zusätzlich, wenn man zumindest 26 Tage im Homeoffice war, kann man Kosten wie z.B. Privatcomputer, Internetgebühren, oder Möbel als Werbekosten zusätzlich abschreiben.

Anreise:

  1. Wenn du zumindest 20 km vom Arbeitsplatz entfernt wohnst, bekommst du eine Pendlerpauschale. Wenn es keine zumutbare öffentliche Verbindung gibt, gilt das schon ab 2 km.
  2. Wenn du mit den Öffis fährst, bekommst du prinzipiell nichts, aber dein Arbeitgeber kann dir die Öffi-Karte steuerfrei kaufen. Rede mal mit deinem Chef darüber!

Werbungskosten: was du für die Arbeit brauchst

  1. Erst unter Werbungskosten muss man etwas selbst ausrechen, damit kann man aber einiges zurückholen! Im Prinzip sind Werbungskosten alles, was du für deine Arbeit brauchst. Bei einigen Sachen wird das Finanzamt in deinem Fall individuell entscheiden, aber Ausgaben wie Arbeitskleidung, Arbeitsmittel (eventuell auch PCs) berufliche Telefonkosten, Reisekosten, und sogar Geschäftsessen können manchmal abgesetzt werden.
  2. Fortbildungen sind auch absetzbar! Vergiss nicht deine Kurse, Studien, oder Lehre einzutragen.

Außergewöhnliche Belastung, Gehörlosigkeit und Behinderung:

  1. Eine außergewöhnliche Belastung ist eine notwendige Ausgabe, die die meisten Personen nicht zahlen müssen. Darunter fallen viele Ausgaben wegen einer Behinderung von mindestens 25%, inklusive Diätkosten.
  2. Pflegekosten, Katastrophenschäden, aber auch abnormal hohe Therapiekosten können im Einzelfall inkludiert sein. Hebe die Rechnung auf und reiche es ein, vielleicht wird es dir abgeschrieben!
  3. Für gehörlose Personen gibt es keine allgemeinen Vorteile, aber man kann Dolmetschkosten abschreiben.

 

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Foto/Video Credits: APA / rawpixel – Freepik / Freepik – Aficons studio – flaticon / Gebärdenwelt
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