UN-Monitoringausschuss: Zusammenfassung
Gerade bei dem Thema Partnerschaft und Familie von Menschen mit Behinderungen wird deutlich, wie sehr das Behindertenrecht als Querschnittsmaterie alle staatlichen Bereiche berührt. Es kommt zu erheblichen Regelungs- und Abstimmungsproblemen der beteiligten Organe wie auch auf Grund der Kompetenzverteilung zwischen Bund und Länder und führt zu höchst unterschiedlichen Bedingungen für Menschen mit Behinderungen in den einzelnen Bundesländern.