Im August prüfte die UNO, ob Österreich sich an der Behindertenrechtskonvention richtig hält. Das Ergebnis: ernüchternd. Nach der Prüfung erteilte die Kommission Handlungsempfehlungen, die Österreich bis zur nächsten Prüfung umsetzen sollte. Einige betreffen die Gehörlosen-Community besonders. Lukas Huber vom ÖGLB fasst uns diese Informationen zusammen.
*Alternativlink zum Video: Staatenprüfung: Lukas Huber erklärt die Handlungsempfehlungen – Youtube
Transkript:
Hallo, mein Name ist Lukas Huber. Ich bin der Generalsekretär des Österreichischen Gehörlosenbundes. Ich bin hier bei der Fachkonferenz des Österreichischen Behindertenrates.
Das heutige Thema lautet “Miteinander. Das Recht auf inklusive Bildung.” Das ist das Thema der Konferenz, an der ich heute teilnehme. Es gab eine wichtige Keynote von einem Mann aus der Schweiz.
Es ging um die UN-Staatenprüfung, welche im August stattgefunden hatte. Dort wurde genau nachgefragt, welche Maßnahmen in Österreich getroffen wurden in Hinblick auf die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Österreich musste die Fragen beantworten.
Herr Schefer ist Vorsitzender des Fachausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderung. Der Fachausschuss setzt sich aus Expert:innen zusammen. Nachdem die Staatsprüfung für Österreich abgeschlossen war, wurde ein Bericht verfasst. Der Bericht wird Handlungsempfehlungen genannt. Darin sind die konkreten Maßnahmen aufgelistet. Der Fachausschuss hält fest, wie der Staat Österreich weiter vorgehen muss.
Es zeigte sich, dass es noch viele Mängel gibt und vieles nicht umgesetzt wurde. Es wurden nochmal wichtige Punkte und Themen in Bezug auf die Umsetzung der UN-BRK aufgezeigt.
Vieles davon ist einfach noch nicht gemacht worden.
Aus diesem Grund gibt es nun konkrete Handlungsempfehlungen. Die Handlungsempfehlungen wurden in englischer Sprache verfasst. Wir, der Österreichische Gehörlosenbund haben uns diese bereits durchgesehen.
Es sind wirklich einige gute Empfehlungen aufgelistet. Es wird deutlich, dass inklusive Bildung ein besonders wichtiges Thema ist. Der Staat Österreich muss gehörlosen Kindern inklusive Bildung ermöglichen.
Das wurde auch so in die Handlungsempfehlungen aufgenommen. Es gab jedoch eine Problematik dabei. Der Fachausschuss hat geschrieben, dass Österreichische Gebärdensprache als Unterrichtsfach angeboten werden muss. Das war ein wichtiger Punkt. Der zweite Punkt ging auf Österreichische Gebärdensprache als Kommunikationsmittel ein. Im Englischen wurde es als Means of Communication bezeichnet.
Im Deutschen bedeutet das eben Kommunikationsmittel. Die Österreichische Gebärdensprache ist kein Kommunikationsmittel. Das ist unsere Meinung dazu. Deswegen haben wir das an Herrn Schefer rückgemeldet und gebeten, es auszubessern. Heute bei der Konferenz versicherte er, dass die Korrektur bereits in die Handlungsempfehlungen aufgenommen wurde. Es wurde geändert zu: Österreichische Gebärdensprache als Unterrichtssprache. Und das beruhigt uns natürlich sehr.
Die Aufgabe des Staates Österreich war es dann diese Handlungsempfehlungen ins Deutsche übersetzen. Wir übersetzen die Handlungsempfehlungen dann in die Österreichische Gebärdensprache. Wir werden diese dann auch veröffentlichen. Bis bald, tschüss.