Bei der Staatenprüfung wird die Gehörlosen-Community von dem ÖGLB vertreten. Welche Themen sind hier besonders relevant? Wir haben die Forderungen zusammengefasst.
In der Behindertenrechtskonvention werden die verschiedenen Themen der Inklusion und der Barrierefreiheit als Artikel aufgelistet. Laut ÖGLB gibt es hier 6 Punkten, die eine Antwort erfordern oder nur unbefriedigend ausgeführt werden.
Artikel 7: Kinder mit Behinderungen. Der Staat soll erklären, welche Maßnahmen es gibt, um den Zugang zur ÖGS zu ermöglichen und abzusichern.
Artikel 13: Zugang zum Recht. Der Staat soll hier zwei Dinge erklären. Erstens, es wurden Maßnahmen eingeführt, um den barrierefreien Zugang im Rechtsverfahren zu sichern. Wie wird die Effektivität von diesen Maßnahmen bemessen? Zweitens, gibt es Daten zu den Urteil en, Entscheidungen und Gebärdensprachdolmetscher:innen?
Artikel 24: Bildung. Das ist vielleicht der wichtigste Punkt aktuell. Nach Jahrzehnten soll ab 2024 einen Lehrplan mit ÖGS -Angebot eingesetzt werden, allerdings nur in Sonderschulen. Das ist eine Diskriminierung gegenüber der Gebärdensprache und gehörlosen Personen als Sprachminderheit. Es gibt also keine allgemeine, strategische Förderung der ÖGS.
Artikel 29: Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben. Es gibt jetzt eine Regelung für den Text-Notruf, aber ein Video-Relay-Service ist nicht geregelt und es gibt keinen Text-Notruf in Echtzeit.
Artikel 30: Teilhabe am kulturellen Leben sowie an Erholung, Freizeit und Sport. Der Staat soll erklären, wie die einzigartige kulturelle und sprachliche Identität der Community unterstütz wird.
Artikel 4 und 33: Verpflichtungen und Überwachung. Seit der Anerkennung von ÖGS im Jahr 2005 wurde kein einziges weiteres Gesetz erlassen, das die Chancengleichheit für gehörlose Menschen unterstützt. Weiterhin gibt es keine gezielte Konsultation mit dem ÖGLB.