Kinder mit besonderem Förderbedarf sollen für das freiwillige 11. und 12. Schuljahr in eine neue Schule ausweichen. Das bringt neue Probleme und Herausforderungen für Eltern und Kinder mit sich.
Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf brauchen eine Genehmigung von Bildungsdirektion oder Schulerhalter, um das 11. und 12. Schuljahr absolvieren zu dürfen. Dafür müssen Eltern/Erziehungsberechtigte einen Antrag stellen. Die Stadt Wien hat dieses Jahr jedem dieser Anträge zugestimmt.
Um das zu bewältigen, hat die Stadt nun zwei neue Sonderschul-Standorte im 2. und 20. Bezirk errichtet. Diese Schulen sollen von Kindern besucht werden, die als rettungsfähig eingestuft sind. Rettungsfähig sind alle Kinder, die in einer Gefahrensituation selbstständig das Schulgebäude verlassen können.
Das Problem dabei? Kinder mit sonderpädagogischen Förderbedarf, die als „rettungsfähig“ gelten, müssen für das 11. Schuljahr nun den Standort wechseln und diese neuen Schulen besuchen. Kinder, die seit Jahren in einer Schule waren, müssen nun ihr gewohntes Umfeld verlassen. Laut Bildungsdirektion müsse das aufgrund der Kapazitäten der Schulen geschehen.
Die Wochenzeitung „Falter“ hat über einen solchen Fall einer 16-jährigen Schülerin berichtet. Da sie rettungsfähig ist, muss das Mädchen für das zusätzliche 11. Schuljahr in eine der neu errichteten Sonderschulen wechseln. Um dort hinzukommen, werden eigene Fahrtendienste angeboten. Das Problem, die neue Schule endet früher und die Eltern des Mädchens sind berufstätig. Damit sind sich die Elternteile unsicher, ob das 11. Schuljahr dann überhaupt noch einen Sinn hat.