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ORF-Haushaltsabgabe: Was bedeutet das für gehörlose Personen?

Ab 1. Jänner 2024 werden die GIS-Gebühren durch eine ORF-Haushaltsabgabe von bis zu €20,30 ersetzt. Solange sie nicht zu viel verdienen, sind gehörlose und schwerhörige Personen wie bisher von den Gebühren befreit. Ab wann müssen sie dann doch zahlen? 

 

 

 

*Alternativlink zum Video: ORF-Haushaltsabgabe: Was bedeutet das für gehörlose Personen? – Youtube

 

Was ist die ORF-Haushaltabgabe?

Als Teil der ORF-Reform werden die GIS-Gebühren zur ORF-Haushaltabgabe.
Bisher mussten nur Personen mit Fernseher oder Radio GIS-Gebühren bezahlen. Das ändert sich im kommenden Jahr. Jeder Haushalt zahlt ab 1.1.2024 mindestens € 15.30 pro Monat. 5 Bundesländer fordern eine Landesabgabe zusätzlich dazu. Diese kann unterschiedlich hoch sein. Die betroffenen Bundesländer sind Burgenland, Steiermark, Kärnten, Salzburg und Tirol.

Ändert sich nun das Programm-Angebot des ORF?

Mit der Haushaltsabgabe wird die 7-Tage Beschränkung der ORF-TV-Thek aufgehoben. Filme und Serien sind zukünftig 6 Monate abrufbar. Nachrichten oder Sportereignisse bis zu 30 Tage.
Auf der TV-Thek wird ein Kindersender und ein Sportkanal entstehen.
Die Website orf.at wird zudem zukünftig nur noch 350 Textbeiträge statt den bisher 900 pro Woche veröffentlichen. Das war eine Forderung von privaten Medienhäusern.

Ist eine gehörlose oder schwerhörige Person von der Haushaltsabgabe befreit?

Wer bisher von den Gis-Gebühren befreit war, bleibt es vorerst auch. Das geht aus einer Auskunft der “GIS-Gebühren Service-Hotline“ hervor.
Eine gehörlose oder hörbeeinträchtigte Person ist von den Gebühren befreit, wenn sie ein nicht zu großes Haushaltseinkommen hat. Wie hoch das Einkommen sein darf, hängt von der Anzahl der Personen in einem Haushalt ab.
Für eine alleinwohnende Person liegt die bisherige Grenze auf einem Nettoeinkommen von € 1243,49. Bei 2 Personen lag diese Grenze bei € 1.961,75. Für jede weitere Person ab 16 Jahren im Haushalt wird die Grenze um 191,87 erhöht. Laut Gesetzestext wird diese Grenze für gehörlose oder schwerhörige Personen um 12 % erhöht. Die genaue Einkommensgrenze wird ab November oder Dezember bekannt. Als Beispiel mit den jetzigen Zahlen: ein Haushalt zwei gehörlosen Erwachsenen und zwei Kinder darf ein Nettoeinkommen von rund € 2 345 haben.

Sobald es neue Informationen dazu gibt, wird das auf Gebärdenwelt.tv zu finden sein!

Foto/Video Credits: APA / Adobe Canva / Gebärdenwelt.tv
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