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Neue Regelung für Dolmetschleistungen in der Schule

Inklusive Bildung in Österreich ist ein Schritt näher gerückt! Nach einer erfolgreichen Klage wird das Angebot für Dolmetschleistungen und persönliche Assistenz erweitert.

 

*Alternativlink zum Video: Youtube

 

Das Bildungsministerium hat eine Klage verloren, jetzt gibt es allgemein mehr Unterstützung für gehörlose Schüler:innen und Schüler:innen mit Behinderungen. Es gibt hier einige Neuerungen:

  1. Dolmetschleistungen werden jetzt erweitert und anders beantragt. Jetzt werden Dolmetschleistungen für schwerhörige und gehörlose Schüler:innen und Studierenden gewährt. Zuerst wird festgestellt, wie hoch der Bedarf und damit wie viele Stunden benötigt sind. Das Bundesinstitut für Gehörlosenbildung (BIG) kann dabei helfen. Die Dolmetschkosten werden bis zu EUR 140 netto pro Stunde ausbezahlt. Der Antrag wird von den Erziehungsberechtigten über die Schule an die Bildungsbehörden gestellt. Studierenden stellen den Antrag an die Pädagogischen Hochschulen selbst.
  2. Persönliche Assistenz für Schüler:innen mit Behinderungen in Bundesschulen wird jetzt ohne Einstufung für Pflegegeld gewährleistet.
  3. Persönliche Assistenz dürfen jetzt alle Kinder mit Behinderungen beantragen. Bisher war die nur für körper- und sinnesbehinderte Personen vorgesehen.
Foto/Video Credits: Adobe Canva / Gebärdenwelt.tv
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