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Monitoringausschuss fordert Recht auf 11. und 12 Schuljahr

Ein Schüler mit Förderbedarf will freiwillig ein 12. Schuljahr machen. Dafür braucht er die Zustimmung seiner Schule. Die Schule sagt nein. Er fühlt sich dadurch diskriminiert und seine Beschwerde muss schlussendlich vom Verfassungsgerichtshof entschieden werden – mit bedenklichen Folgen.   

 

*Alternativlink zum Video: YouTube

 

Das Bildungssystem in Österreich wird erneut kritisiert. Aktuell haben Kinder mit einem Sonderpädagogischen Förderbedarf (SPF) kein Recht auf das 11. und 12. Schuljahr. Die Entscheidung, ob ein Kind mit SPF die letzten Schuljahren absolviert, wird nicht vom Kind oder den Eltern, sondern von der Schule bzw. Schulbehörde getroffen. Immer wieder kommt es also vor, dass Kinder die Schule gegen ihren Willen abbrechen müssen, wie z.B. vor kurzem bei einem 18-jährigen Schüler aus Niederösterreich.

Die Schule hat die benötigte Bewilligung wegen „Platzmangel“ nicht gegeben. Daraufhin hat der Schüler eine Beschwerde beim Verwaltungsgericht eingelegt. Der Fall wurde dann zum Verfassungsgerichtshof übergeben: er hat nämlich geprüft, ob eine Diskriminierung dadurch entstanden ist. Laut Verfassungsgerichtshof liegt keine Diskriminierung vor, aber die Begründung wegen „Platzmangel“ ist nicht ausreichend. Dennoch darf die Schule die Bewilligung aus Ressourcen-Gründen verweigern.

Diese Entscheidung wird jetzt heftig kritisiert. Laut dem Monitoringausschuss verstößt diese Entscheidung gegen die UN-Behindertenrechtskonvention. Es wird befürchtet, dass künftig mehr Schuler*innen mit Behinderungen keine Bewilligung bekommen. Der Monitoringausschuss fordert deswegen, dass Schülerinnen und Schüler einen Rechtsanspruch auf ein 11. und 12. Schuljahr haben sollen.

Foto/Video Credits: Adobe Canva / Gebärdenwelt.tv
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