Ja, die Österreichische Gebärdensprache ist seit dem 1. September 2005 in Österreich als Sprache einer nicht-ethischen Minderheit gesetzlich anerkannt. Dennoch ist es sogar im Jahr 2022 schwierig für gehörlose oder schwerhörige Kinder Unterricht in ihrer Muttersprache zu bekommen. Das Beherrschen der Österreichischen Gebärdensprache ist nämlich für Lehrpersonen laut dem Ausbildungsplan der Pädagogikausbildung nicht verpflichtend. Ebenso wenig gibt es ein eigenes Unterrichtsfach ÖGS oder ordentliche Unterrichtsmaterialien für gehörlose Kinder.
In Deutschland ist es ähnlich. Die Deutsche Gebärdensprache DGS wurde am 1. Mai 2002 durch das Inkrafttreten des § 6 Absatz 1 des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) als eigenständige Sprache anerkannt. Jedoch ist die DGS bis heute noch nicht der deutschen gesprochenen Sprache gleichgestellt. Ein paar Erfolge hinsichtlich der DGS gab es 2021. Am 19.3. 2021 wurde die DGS als immaterielles Kulturerbe von der UNESCO ernannt. Des Weiteren wurde die DGS am 7.10.2021 von der Kultusministerkonferenz als reguläres Schulfach empfohlen.
Fazit: in einigen Ländern ist die Gebärdensprache entweder als eigenständige Sprache oder als Minderheitensprache anerkannt. Im Gegensatz dazu ist die Gebärdensprache bis jetzt nur in 4 Ländern als offizielle Amtssprache anerkannt worden und zwar in Neuseeland (2006), Südkorea (2015), Papua Neuguinea (2015) und Simbabwe (2013).
Quellen:
Wikipedia
derstandard.at Gebärdensprache-die ignorierte Muttersprache
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