Mitten in Wien wird eine gehörlose Frau beim Radfahren von der Polizei aufgehalten. Der ungeduldige Polizist verlangt nach ihrem Ausweis, ohne den Grund dafür erklären zu können. Nach einem kurzen Gespräch hält er sie am Boden fest und legt ihr Handschellen an.
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Im Oktober 2023 in Wien wurde eine gehörlose Frau Opfer von Polizeigewalt. Sarah F. ist eine 32-jährige gehörlose Lehrkraft an der Universität Wien. Wie gewohnt ist sie mit einem Fahrrad in die Arbeit gefahren und hat dabei eine Ampel überschaut. Danach spricht ein Polizist sie darauf an. Sarah versteht nicht, warum sie aufgehalten wird, und versucht dem Polizisten zu erklären, dass sie gehörlos ist. Dadurch, dass er keine ÖGS kann, erfolgt ein holpriges Gespräch mit Hilfe von ihrem Handy. Der Polizist verlangt ihren Ausweis und wird immer ungeduldiger. Als Sarah nochmals fragt, warum sie angehalten wird, fasst der Polizist sie an und dreht ihren Arm um. Zusammen mit einem Passanten hält der Polizist sie am Boden fest und legt ihr Handschellen an. Er durchsucht ihren Rucksack und holt ihren Ausweis aus ihrer Jackentasche heraus. Erst nachdem zwei weitere Polizeistreifen ankommen, wird Sarah freigelassen.
Sarah erleidet dabei leichte Verletzungen an den Handgelenken ist natürlich auch sehr verärgert darüber. Sie geht zu einem Anwalt und bringt eine Beschwerde gegen den Polizisten ein. Vor Gericht lügt der Polizist und versucht zu überzeugen, dass er die Frau festhalten musste, weil sie wegfahren wollte. Die Geschichte geht zum Glück für Sarah gut aus: Ihr Anwalt kann beweisen, dass die Erzählung vom Polizisten nicht stimmt, und sie gewinnt damit den Prozess. Das eventuelle Schmerzengeld wird noch ausgehandelt.
In Österreich darf die Polizei niemanden einfach so verhaften. Eine Verhaftung muss mit wenigen Ausnahmen von der Staatsanwaltschaft angeordnet werden.