Heute ist Tag der Inklusion. Es gibt gute Entwicklungen, aber Österreich ist noch weit von einer inklusiven Gesellschaft entfernt. Ein Gerichtsurteil zeigt, wie gegen Schulkinder mit Behinderung diskriminiert wird.
Österreich diskriminiert Kinder und Jugendliche mit Behinderung. Das geht aus einem Urteil des Handelsgerichts Wien hervor. Derzeit haben nur Kinder mit körperlicher Behinderung und hoher Pflegestufe Anspruch auf eine persönliche Assistenz in Bundesschulen. Diese Regelung ist zu restriktiv – viele Kinder, die eine Assistenz brauchen, sind im Moment davon ausgeschlossen.
Z.B:
- Kinder aus dem Autismus-Spektrum
- Kinder mit einer Sinnesbehinderung (z.B. Gehörlosigkeit, Blindheit)
- Kinder mit einer geistigen/psychischen Funktionsbeeinträchtigung
Durch diese Regelung verstößt Österreich gegen das Diskriminierungsverbot.
Bereits 2021 hat der Klagsverband Klage gegen Österreich erhoben und nun Recht bekommen. Ausgang für die Klage war ein Rundschreiben des Bildungsministeriums. Dort wurde persönliche Assistenz nur für Kinder mit körperlicher Behinderung zugesichert. Laut Bildungsminister Martin Polaschek wird das Urteil rasch umgesetzt. Ein genauer Zeitplan ist aber noch nicht definiert.
Auch in der Gesetzeslage für Kinder mit sonderpädagogischen Förderbedarf liegt Diskriminierung vor. Unter dieser Kategorie fallen die meisten Kinder mit Behinderung, auch gehörlose Kinder können so eingestuft werden. Diese Kinder dürfen nur 10 Schuljahre absolvieren. Wenn sie das 11. und 12. Schuljahr machen wollen, müssen die Bildungsdirektion und Schulerhalter das erlauben.
Aktuell wird im Nationalrat eine Petition bearbeitet, die eine Einführung des 11. und 12. Schuljahrs fordert. Die Petition von „Ich will Schule“ kann man noch online unterstützen. (Petition – Recht auf Bildung für ALLE Kinder)