Nach mehr als einem halben Jahr Lockdown will Österreich trotz anhaltend hoher Infektionszahlen wieder aufsperren. Mit 19. Mai wird mit wenigen Ausnahmen wie der Nachtgastronomie fast überall gelockert. Touristen aus dem In- und Ausland sind ebenso willkommen wie Gäste in Restaurants und Kaffeehäusern. Theater sollen genauso geöffnet werden wie Sportstätten. An den Schulen werden schon mit 17. Mai die Klassen wieder gefüllt.
Im Folgenden die Details der Verständigung von Bund, Ländern und Sozialpartnern:
TESTS
Voraussetzung für fast jegliche Vergnügung ist ein Test. Bei PCR-Tests wurde eine Gültigkeit von 72 Stunden festgelegt. Für Antigen-Tests eine Gültigkeit von 48 Stunden. Bei Selbsttests (mit digitaler Lösung wie in Vorarlberg) sind es nur 24 Stunden. Ebenfalls als Zutrittsmöglichkeit gilt eine Genesung, allerdings nur wenn die Erkrankung nicht mehr als sechs Monate zurückliegt. Geimpfte sind automatisch zugelassen, wenn mehr als drei Wochen nach dem ersten Stich vergangen sind.
SCHULEN
Als erstes an der Reihe sind die Schulen. Sie kehren schon mit 17. Mai wieder in den Präsenzunterricht zurück. Das heißt, die Klassen werden wieder geschlossen anwesend sein und nicht mehr geteilt. An den Volksschulen gilt diese Regel bereits jetzt. Drei Mal pro Woche wird getestet.
GASTRONOMIE
Die Gastronomie darf mit 19. Mai wieder öffnen. Voraussetzung für den Zutritt ist ein Nachweis, dass die Person geimpft, genesen oder getestet ist. Außerdem muss sie sich registrieren. Innen dürfen an einem Tisch nur vier Personen sitzen (plus Kindern), draußen bis zu zehn. Der Abstand zwischen den Gastgruppen muss zwei Meter sein. Sperrstunde ist 10 Uhr abends. Außer am Konsumationsplatz gilt Maskenpflicht.
TOURISMUS
Start der Hotellerie ist ebenfalls am 19. Mai. In allgemeinen Bereichen gilt FFP2-Maskenpflicht. Die Eingangstests entsprechen denen in der Gastronomie. Wer zusätzliche Dienstleistungen im Hotel in Anspruch nehmen will, muss alle zwei Tage einen Selbsttest unter Aufsicht machen.
SPORT
Beim Indoor-Sport (auch in Fitnessstudios) muss in allen allgemeinen Bereichen eine FFP2-Maske getragen werden, nicht aber beim Sport selbst. Weiters gelten zwei Meter Abstand und 20 Quadratmeter pro Person. Diese Regel kann bei Kontaktsportarten aufgehoben werden, womit etwa auch Handball oder Hockey gespielt werden kann. Registrierung und Tests sind analog zur Gastronomie gestaltet. Outdoor gibt es Testpflicht nur bei Kontakt- und Mannschaftssportarten. Breitensport kann im Freien von bis zu zehn Personen pro Gruppe ausgeübt werden.
FREIZEIT
In Freizeit-Betrieben herrscht wie in den anderen Bereichen die Pflicht, Tests, Genesung oder Impfung vorzuweisen. Auch die Registrierung ist vorgeschrieben. Zudem gilt eine Zwei-Meter-Abstand-Regel und in Thermen, Bädern und sonstigen Indoor-Einrichtungen müssen 20 Quadratmeter pro Besucher zur Verfügung stehen.
KULTUR
Im Kulturbereich müssen überall FFP2-Masken getragen werden. Zudem gilt das übliche Regime getestet, geimpft oder genesen plus Registrierung. Zwischen Besuchergruppen muss ein Sitzplatz frei bleiben.
Bei Veranstaltungen mit zugewiesenen Sitzplätzen darf nur die halbe Kapazität genutzt werden. Indoor sind maximal 1.500 Personen zugelassen, outdoor 3.000. Gastronomie ist erlaubt, allerdings nicht bei Veranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätze. An diesen dürfen in- wie outdoor maximal 50 Personen teilnehmen. Beendet sein müssen die Veranstaltungen mit 22 Uhr. Dies alles gilt auch für Sportevents.
MESSEN/KONGRESSE
Auch Messen und Kongresse sind wieder möglich – mit Registrierung und Test/Impfung/Genesung. FFP2-Pflicht gilt ebenfalls.
KONTAKTE
Es gibt keine allgemeinen Kontaktbeschränkungen über Nacht mehr. Zwischen 22 und 5 Uhr früh sind allerdings nur Treffen von vier Personen (plus Kindern) erlaubt.
REGIONALES
Die Länder können selbstständig strengere Regelungen als der Bund verhängen. Für Hochinzidenz-Gebiete (mehr als 300 Fälle auf 100.000 Einwohner*innen) besteht eine Ausreisetestpflicht.
Quelle: APA