Gehörlose Menschen sollen “die freie Wahl ihres Arztes, ihrer Ärztin, ihrer Gesundheitseinrichtungen haben […]”
*Alternativlink zum Video: Botschaften aus der Politik: Josef Smolle (ÖVP) – YouTube
Menschen mit eingeschränkten Gehörvermögen oder taube Menschen haben, so wie alle Menschen und alle Menschen mit Behinderung ein Recht darauf, ein Leben in Würde und Autonomie zu führen. Im Gesundheitswesen bedeutet das, dass sie natürlich auch die freie Wahl ihres Arztes, ihrer Ärztin, ihrer Gesundheitseinrichtungen haben sollen. Das gelingt nur dann, wenn auch dort überall eine entsprechende Kommunikation gegeben ist. Deshalb muss man an mehreren Punkten ansetzen. Man muss einmal in der Ausbildung aller Gesundheitsberufe und vorrangig in der Medizin und Pflege vermitteln, auf welche Weise die Kommunikation mit Menschen mit Hörbehinderung am besten erfolgen kann. Erst damit ist die Voraussetzung geschaffen, dass Hörbehinderte jede beliebige Gesundheitseinrichtung aufsuchen können. Ein weiterer Punkt ist, dass auch die Möglichkeit einer Dolmetscherin, eines Dolmetschers gewährleistet sein soll. Das soll zumindest in jeder größeren Stadt gegeben sein, und zwar Dolmetschen, sei es mit Gebärdensprache oder Schriftdolmetscher:innen. Es wäre auch wünschenswert, zumindest in den Landeshauptstädten, Gehörlosenambulanzen zu haben, die speziell auf solche Menschen eingerichtet sind und das spezialisierte Wissen, das man für die Betreuung und den Umgang mit diesen Menschen braucht, worauf diese Menschen ein Recht haben, ist, dass das wirklich flächendeckend angeboten wird. Im Nationalen Aktionsplan Gesundheit sind schon viele wichtige Aspekte in diesem Sinne angesprochen. Ich versichere Ihnen, dass ich, als Gesundheitssprecher mich bemühen werde, dass das alles auch Schritt für Schritt im Sinne der Menschen mit Hörbehinderung umgesetzt wird.