Viele Punkte noch nicht umgesetzt
Für Helene Jarmer, Präsidentin des Österreichischen Gehörlosenbundes (ÖGLB), ist der zweite Satz des Verfassungstextes noch immer nicht umgesetzt. „Ein gleichzeitig mit der Verfassungsänderung beschlossener Entschließungsantrag forderte die Bundesregierung auf, das Recht auf Gebärdensprache für gehörlose Menschen, insbesondere in den Bereichen Verwaltung, Bildung und Medien gesetzlich zu verankern. Das ist bis heute nicht passiert“, so Helene Jarmer, „es fehlen vor allem im Bildungsbereich dringend notwendige Gesetzesanpassungen“.
Gehörlose und schwerhörige SchülerInnen werden derzeit weder ausreichend, noch flächendeckend in der österreichischen Gebärdensprache unterrichtet und sie lernen in der Regel sehr wenig über die Gehörlosenkultur. Es mangelt an gebärdensprachkompetenten PädagogInnen und DolmetscherInnen, um bilingual unterrichten zu können.
„Der ÖGLB fordert die Verankerung der Österreichischen Gebärdensprache als Unterrichtssprache und das Recht auf bilingualen Unterricht und Frühförderung“, so Jarmer: „Gehörlose Menschen sind noch immer in der Bildung enorm benachteiligt.“
Auch in anderen Bereichen sind die fehlenden Sprachenrechte spürbar. Jarmer: „Derzeit sind rund 100 ausgebildete ÖGS-DolmetscherInnen tätig, der Bedarf wird jedoch auf zumindest 600 geschätzt.“
Text: ÖGLB